Bank kann Spielschulden nicht zurückfordern

Die Berliner Landesbank scheiterte zuletzt an dem Versuch, die Spielschulden eines Angeklagten einzutreiben. Diesem Versuch hat das Amtsgericht München einen Riegel vorgeschoben. Die Begründung: In Deutschland gibt es den Glücksspielstaatsvertrag, der es verbietet, in Online Casinos zu spielen. Die Betreiber wiederum berufen sich auf geltendes EU Recht und können demnach in einer Grauzone auch Deutschlands Spieler mit Slots und Klassikern versorgen. Banken jedoch haben die Pflicht, Zahlungen in Online Casinos zu unterbinden. Weil die Berliner Landesbank dies nicht getan hat, muss sie nun mit den Verlusten, die durch einen ihrer Kunden versursacht wurden, leben.

Gesetz DeutschlandFakt ist, dass die Schulden nicht mehr zurückgefordert werden können. Der Beklagte hatte mehrfach Geld mit seiner Kreditkarte ins Online Casino eingezahlt und dabei eine Menge Geld verloren. Genau genommen war der Beschuldigte in diversen Online Casinos aktiv. Wie bei Kreditkarten üblich, erfolgt die Lastschrift der Ausgaben einmal pro Monat. Diese konnten von dem pathologischen Spieler allerdings nicht mehr beglichen werden. Die Bank beauftragte deshalb ein Inkassounternehmen, das die Schulden bei dem Beklagten eintreiben sollten. Der Betroffene gab beim Münchener Amtsgericht zu verstehen, dass die Bank ihn hat gewähren lassen. Damit wurde von Seiten des Kreditinstituts billigend in Kauf genommen, dass die Spielsucht immer weiter ausgelebt werden konnte. Der Mann geht sogar noch einen Schritt weiter und sagt, die Bank habe das illegale Glücksspiel wissentlich gefördert.

Amtsgericht München trifft zukunftsweisende Entscheidung

Das Gericht gab den Ausführungen des Beklagten statt und entschied sich, der Bank einen Strich durch die Rechnung zu machen. Tatsache ist nämlich, dass Online Glücksspiele gegen das geltende Glücksspielgesetz in Deutschland verstoßen. Ausnahme bildet hier lediglich die Gesetzgebung in Schleswig-Holstein. Mit dem Bundesland haben weder die Bank noch der Spieler etwas zu tun. Die Bank unterliegt deshalb dem gesetzlichen Verbot, Zahlungen in und aus Online Casinos zu gewähren. Die Klage konnte insoweit durch das verantwortliche Gericht abgelehnt werden. Heißt im Klartext, dass die Berliner Landesbank nun auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt.

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machte in seinem Magazin noch einmal deutlich: „Damit hat das Amtsgericht auch bewusst zum Schutz des Verbrauchers vor den Gefahren der Spielsucht durch die Teilnahme am Online-Glücksspiel entschieden.“ Cee gibt zudem an: „Banken und Zahlungsdienstleister missachten vorsätzlich geltendes Recht, um Profite zu maximieren. Das ist ein Skandal. Daher ist es unserer Auffassung nach möglich, Verluste bis zu drei Jahre rückwirkend geltend zu machen.

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Beim Thema Glücksspielregulierung herrscht Einigkeit

Rainer Brosy ist sich sicher, dass endlich eine einheitliche Regulierung her muss. Damit steht er nicht alleine, denn es werden tatsächlich immer mehr Spieler, deren Wahl auf Online Casinos fällt. Deshalb erklärt Brosy: „Die Entscheidung des Amtsgerichts zeigt erneut, dass das deutsche Glücksspielrecht dringend einer Reform unterzogen werden sollte. Nicht zuletzt, um Spieler vor den Gefahren des unkontrollierten Glücksspiels zu schützen. Hierfür wäre aber eine Einigung aller Bundesländer zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nötig, was zuletzt an Schleswig-Holstein gescheitert ist.“

Nach wie vor ist unklar, wie eine solche Regulierung in Deutschland aussehen könnte. Schleswig-Holstein hat mit seinem Alleingang bereits einige Erfolge erzielt. Hier spielen Kunden unter kontrollierten Bedingungen und dürfen sich der Seriosität lizenzierter Anbieter sicher sein. Solange jedoch die übrigen Länder nicht einlenken, werden solche Fälle wie der beim Landgericht München an der Tagesordnung sein. Banken und Spieler kommen nur auf einen Nenner, wenn ausschließlich in lizenzierten Online Casinos gespielt würde.

Bis es soweit ist, müssen sich Banken und Sparkassen der Tatsache bewusst sein, dass ihnen kein Geld zusteht, wenn sie das Glücksspiel in irgendeiner Form unterstützen. Der Beschuldigte ist zwar freigesprochen, muss aber dennoch mit den Konsequenzen seiner offenbar stark ausgeprägten Spielsucht leben. Einziger Trost ist, dass Spielsucht inzwischen als Krankheit anerkannt wurde. Entsprechende Therapieformen und Maßnahmen zum Eigenschutz könnten dem Spieler durchaus helfen – sofern er sich denn helfen lassen will.

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