Gericht in Schweden gegen Glücksspielgesetze

Flagge SchwedenAufgrund der bereits seit mehr als einem Jahr bestehenden Pandemie-Lage hat die schwedische Regierung 2020 neue Einzahlungslimits festgelegt. Laut dem Gesetz dürfen maximal 5.000 Schwedische Kronen wöchentlich investiert werden. Zudem gibt es ein Limit für die Auszahlung von Casino Boni, welches bei umgerechnet 9,90 Euro liegt. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil sind diese Vorgaben jedoch unzulässig – eine Tatsache, die Online Casinos und deren Betreiber vorerst aufatmen lässt.

In der Erklärung der schwedischen Spelinspektionen, die als Glücksspielaufsicht tätig ist, heißt es: „Auf Veranlassung des schwedischen Sozialversicherungsministers Ardalan Shekarabi ist seit Juli 2020 eine neue „Corona-Glücksspiel-Verordnung“ in Kraft… Das von der Regierung immer wieder als temporär bezeichnete Limit ist bereits mehrfach verlängert worden. Nach aktuellem Stand soll dies noch bis Mitte November gelten.

Im Gerichtsurteil ging es insbesondere um Schlupflöcher, die viele Betreiber auszuschöpfen versuchten. Tatsächlich gelten Spieleinsatz- und Einzahlungslimits laut schwedischen Vorgaben ausschließlich für den Bereich Automaten- und Casinospiele. Alle anderen Rubriken, darunter Sport- und Pferdewetten sowie Lotterien aller Art sind von dem Corona-Gesetz in Schweden jedoch ausgenommen.

Gesetzen fehlt es an Präzision

Die Spelinspektionen ist der Ansicht, dass durch die nicht ausreichend präzise Formulierung zwar eine Gesetzeslücke vorläge, sich jedoch Anbieter, die Limits umgehen, dennoch strafbar machen. Es gab in den vergangenen Monaten offenbar mehrere Casinobetreiber, die es Kunden erlaubten, höhere Einzahlungen vorzunehmen, wobei dies nur kurzfristig möglich war und auch nur für Bereiche wie eben Pferdewetten oder Lotterien. Die Nutzung von Automaten wurde dagegen erst wieder möglich, nachdem Nutzer das Limit reduzierten.

Oder um es anders zu erklären: Der Kunde setzt ein Limit fest, welches 10.000 Euro beträgt, kann in dieser Zeit nicht auf Slots zugreifen. Im Anschluss an die maximale Einzahlung wurde die Einstellung wieder auf 5.000 Euro geändert, schon gelang es dem Kunden, problemlos alle Bereiche des gewählten Casinos ohne Einschränkungen zu nutzen.

Die Spelinspektionen hat sofort auf diese Vorgehensweise reagiert und die betreffenden Unternehmen abgemahnt. Sollte ein Anbieter erneut versuchen, die Corona-Glücksspielverordnung zu umgehen, würden künftig pro Woche bis zu 99.000 Euro Strafe für jeden Verstoß fällig.

Berufungsgericht urteilt zugunsten der Casinos

Nachdem eines der Unternehmen die Abmahnung erhielt, ging es vor Gericht direkt in Berufung. Dort wurde auf die konkrete Formulierung der 2020 in Kraft getretenen Verordnung hingewiesen, die im Grunde genommen keine verschiedenen Auslegungen zulässt.

Der Glücksspielanbieter bekam Ende Mai 2021 Recht, denn das Gericht der schwedischen Stadt Linköping urteilte, dass sich der Anbieter nicht strafbar gemacht hat, da die höheren Limits nicht für Slot-Spieler zugelassen wurden, sondern offiziell lediglich für Zielgruppen, welche vorrangig Sportwetten oder Lotterien nutzen.

Bereits mehrfach hatte die Glücksspielbehörde in Schweden gefordert, dass die Regierung bekannte und im aktuellen Fall ärgerliche Schlupflöcher schließen solle. Dies ist jedoch nach wie vor nicht geschehen, so dass Spieler die Regelung zumindest in Bezug auf das Einzahlungslimit weiterhin mühelos umgehen können.

Gerichtsbeschluss auch für Deutschland anwendbar?

Inzwischen dürfte in der Branche bekannt sein, dass Deutschland ebenfalls klare Grenzen bei Einzahlungen und Spieleinsätzen gezogen hat. Hinter der Regelung steckt aber keine besondere „Pandemie-Lösung“, sondern es geht bei unserem Nachbarn darum, in Kürze erste offizielle Glücksspiellizenzen zu vergeben.

Das Gerichtsurteil aus Schweden hat somit keinerlei Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung, zumal diese Limits für alle Spielarten festgelegt hat – Live Tische, virtuelles Roulette und weitere Klassiker sind bei Online Casinos, die eine Lizenz erhalten wollen, bereits komplett aus dem Portfolio entfernt worden.

Gut zu wissen: In Österreich gibt es aktuell noch keine Limits, weder bei der Einzahlung noch beim Einsatz pro Runde. Nun können auch die Schweden erst einmal weitermachen wie gehabt. Ob es dort in Zukunft überhaupt eine Überarbeitung der Verordnung geben wird, ist laut Experten doch mehr als fraglich. 

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