Mithilfe von Metallplättchen gelang es einer Gruppe Betrübern, das Casino Luzern zu betrügen. Für ihre Manipulation eines Roulette Automaten mussten sich zwei der entdeckten Betrüger vor Gericht verantworten. Zumindest einem von ihnen droht eine massive Strafe, der andere jedoch geht offensichtlich straffrei aus.
Der Hauptverdächtige setzte am Roulette Spieltisch immer wieder auf die Zahlen 8, 24, 17, 11, 26 und 29. Insgesamt wendete sich der Täter über 250 Mal diesen Zahlen zu. Dass er immer wieder Gewinne erzielte, war allerdings keineswegs dem Zufall zu verdanken, sondern Metallplättchen.
Diese wurden illegal verwendet, um die Maschine zu manipulieren. Ereignet hatte sich der groß angelegte und vermutlich länger geplante Betrug im April 2019. Dem Casino Luzern fiel der Betrug auf, nun müssen sich zumindest zwei der insgesamt vier Beteiligten vor Gericht verantworten.
Wie sich herausstellte, wurde einer der Tatverdächtigen unberechtigt in U-Haft genommen. Während der zweite Verantwortliche eine hohe Strafe zu zahlen hat, winkt für den Inhaftierten offenbar eine Entschädigung.
Berichten zufolge haben sich die vier Männer einen sehr gewieften Plan überlegt. Dazu wurden offenbar sehr dünne und damit kaum sichtbare Metallplättchen auf die Zahlen gelegt, auf welche die Täter anschließend abwechselnd setzten. Hintergrund dieses Tricks war, dass die Kugel sich durch besagte Plättchen langsamer bewegte. Damit stieg die Wahrscheinlichkeit, dass sie auf den getippten Zahlen liegen bleiben würde.
Mit dem Wetten wechselten sich die Männer immer wieder ab. Einige Stunden, nachdem die Plättchen platziert waren, kam einer der weiteren Komplizen dazu. Er nahm am Roulette Spiel des Casino Luzern Platz und ging volles Risiko. Teilweise investierte er an die 900 Schweizer Franken auf einzelne Zahlen. Andere Zahlen wiederum tippte er mit deutlich weniger Geld.
Dieser Komplize hat die Spielbank erst am frühen Morgen des folgenden Tages verlassen. Bis dahin gelang es ihm durch die gezielte Manipulation des Spielautomaten, rund 30.000 Schweizer Franken zu ergaunern. Den „Gewinn“ teilte er im Anschluss mit den drei weiteren Männern der Bande. Ehe er das Haus verließ, verwendete er einen Magneten, um die Plättchen unauffällig verschwinden zu lassen.
Der Trick war nur möglich, weil sich die Männer eines geschickten Plans bedienten. Hier zeigte sich einmal mehr, dass das Spielen im Online Casino deutlich sicherer ist als lokal, denn Manipulation kann an virtuellen Roulette Automaten nahezu ausgeschlossen werden. Die Freude über den gelungenen Coup hielt dennoch nicht allzu lange an, denn schon wenig später wurde die Bande von der Polizei angehalten.
Durch die eher zufällige Verkehrskontrolle flogen die Männer auf, die Polizei fand unter anderem besagte Metallplättchen, Werkzeuge sowie den Magneten im Auto. Dadurch, dass sich außerdem ein Casino Jeton im Fahrzeug befand, konnten die Beamten schnell erahnen, was sich kurze Zeit zuvor abgespielt haben muss. Die Männer wurden daraufhin in Untersuchungshaft gebracht, wo sie 93 Tage bis zur Verhandlung aussitzen durften.
Leider konnten die zwei weiteren Tatverdächtigen nicht ausgemacht werden, vor Gericht mussten sich lediglich zwei Männer verantworten. Die Staatsanwaltschaft Luzern erhob Anklage wegen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsmaschine sowie Betruges. Da die Betrüger jedoch einen Roulette Tisch und keinen klassischen Spielautomaten manipulierten, musste der erste Anklagevorwurf zwangsweise wieder fallengelassen werden.
Dem Täter, der aktiv Roulette spielte, wurden neben einer 3.750 Schweizer Franken schweren Geldstrafe eine weitere Buße in Höhe von 960 Schweizer Franken auferlegt. Das ergaunerte Geld muss er außerdem an das Casino Luzern zurückzahlen.
Glimpflich kam dagegen sein Komplize davon, denn er habe sich zwar an der Tat beteiligt, konnte jedoch nicht aktiv spielen, da ihm bereits zuvor eine Spielersperre auferlegt worden war. Damit begründete sich die Entschädigung, die ihm das Gericht zusprach, immerhin 4.650 Schweizer Franken erhielt er wegen der zu Unrecht erlittenen Untersuchungshaft.
Unklar ist, ob der Hauptverdächtige Berufung vor dem Kantongericht einlegt. Bis dies abschließend geklärt ist, bleibt das vom Gericht Luzern gefällte Urteil in der Schwebe, ist also noch nicht rechtskräftig. Von den beiden anderen Mittätern fehlt derzeit jede Spur.
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